PRESSEINFORMATION
DER HISTORIKERKOMMISSION
Die Historikerkommission hat sich in ihrer gestrigen Sitzung unter anderem mit der geänderten politischen Situation in Österreich auseinander gesetzt.
Zunächst nimmt die Historikerkommission politische Aussagen über eine unverzügliche Entschädigung von Zwangsarbeitern und die Einsetzung einer Regierungsbeauftragten von hohem Rang positiv zur Kenntnis, ebenso die bekundete Bereitschaft, die Opfer des Nationalsozialismus konkret zu entschädigen. Eine Gleichsetzung - insbesondere in entschädigungspolitischen Fragen - von NS-Opfern mit österreichischen Kriegsgefangenen oder Vertriebenen ist nach Auffassung der Mitglieder und Ständigen Experten der Historikerkommission unzulässig und mit der Gefahr einer Hinhaltung der von Österreich zu entschädigenden Opfer verbunden.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass als Auftraggeber für die Republik Österreich der Bundeskanzler, der Vizekanzler und die Präsidenten des Nationalrates und des Bundesrates zeichnen und der Auftrag als solcher daher von einem Wechsel in den Personen unabhängig ist. Die Tätigkeit der Historikerkommission hat stets von einem Konsens über die Ablehnung jeglicher Form von Menschenverachtung und Rassismus getragen zu sein. Deshalb kommt es nicht allein darauf an, dass Vergangenes aufgearbeitet wird, sondern auch darauf, dass in Staat und Gesellschaft alle Ausprägungen von Menschenverachtung und Rassismus bekämpft werden. Andernfalls würde die Historikerkommission zu einem Alibi-Instrument.
Wien, am 11. Februar 2000
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