Presseinformation
I. Vorbemerkungen
Die Historikerkommission der Republik Österreich wurde am 1. Oktober
1998 mit folgendem Mandat eingesetzt: "Den gesamten Komplex Vermögensentzug
auf dem Gebiet der Republik Österreich während der NS-Zeit sowie
Rückstellungen bzw. Entschädigungen (sowie wirtschaftliche oder
soziale Leistungen) der Republik Österreich ab 1945 zu erforschen
und darüber zu berichten". Die Berichte sind den Präsidenten
des Nationalrates und des Bundesrates, dem Bundeskanzler und dem Vizekanzler
zu erstatten. Nach der Präsentation ihres Arbeitsprogramms erhielt
die Historikerkommission am 28. April 1999 ihren definitiven Auftrag.
Bereits zu Anfang 2000 wurden zwei Berichte vorgelegt, zu den Themen "Zwangsarbeit"
und "Entzug von Mietrechten".
Am 6. Juni 2002 hat die Historikerkommission den Auftraggebern Berichte
zu folgenden Themen übergeben:
- Restitution und Entschädigung im Völkerrecht. Die Verpflichtungen
der Republik Österreich nach 1945 im Lichte ihrer außenpolitischen
Praxis;
- Staatsbürgerschaft und Vertreibung. Österreichisches Staatsbürgerschaftsrecht
und Vertreibung 1938. Vertreibung, Rückkehr und Staatsbürgerschaft;
- Die Entstehung der Rückstellungs- und Entschädigungsgesetzgebung.
Die Republik Österreich und das in der NS-Zeit entzogene Vermögen;
- Die österreichische Rückstellungsgesetzgebung. Eine juristische
Analyse;
- Die Verfahren vor den österreichischen Rückstellungskommissionen.
Untersuchungen zur Praxis der Verfahren vor den Rückstellungskommissionen.
Die Rückstellungskommission beim Landesgericht für Zivilrechtssachen
Wien;
- Die österreichische Finanzverwaltung und die Restitution entzogenen
Vermögens. Die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich
und das Burgenland. Die Finanzprokuratur. Die Bundesministerien für
Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung und für Finanzen. Der
damit vorgelegte Teilbericht, ungefähr ein Fünftel des Gesamtberichtes,
konzentriert sich auf miteinander zusammenhängende - vorwiegend rechtswissenschaftliche
und behördengeschichtliche - Aspekte des Rückstellungswesens
und auf die Restitution der österreichischen Staatsbürgerschaft.
Im Übrigen liegen die in Auftrag gegebenen Berichte und Gutachten
im Großen und Ganzen bereits vor und sind derzeit Gegenstand intensiver
Diskussionen und Bearbeitungen in der Historikerkommission. Mit der Vorlage
des Schlussberichtes ist im laufenden Jahr 2002 zu rechnen.
Es ist zu betonen, dass heute erst in sich abgeschlossene Teilergebnisse
vorliegen, und zwar hinsichtlich des Bereichs des Rückstellungswesens.
Weitergehende Folgerungen werden im Schlussbericht dargelegt. Die Komplexe
"Staatsbürgerschaft" und "Völkerrecht" können
als abgeschlossen angesehen werden.
Die Historikerkommission wird, zusammen mit dem Gesamtbericht, ihre Einschätzung
und Interpretation der gesammelten Ergebnisse in übersichtlicher
Form präsentieren. Die Historikerkommission wollte allerdings mit
der Vorlage der bereits fertig gestellten - und eine gewisse Einheit bildenden
- Berichte nicht länger zuwarten. Dies vor allem im Hinblick auf
den Zusammenhang mit den Untersuchungen über die Rückstellungsgesetze
mit den anlaufenden Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Einrichtung
eines Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus
und über Restitutionsmaßnahmen (BGBl. I Nr. 12/2001).
Die nachstehenden Ausführungen ersetzen in keinem Fall die Durchsicht
der Berichte; dies schon im Hinblick auf die besondere Komplexität
des Gegenstandes. Es soll damit eine erste Orientierung, eine Art "Einstiegshilfe"
in die Materie angeboten werden.
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