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Presseinformation

I. Vorbemerkungen

Die Historikerkommission der Republik Österreich wurde am 1. Oktober 1998 mit folgendem Mandat eingesetzt: "Den gesamten Komplex Vermögensentzug auf dem Gebiet der Republik Österreich während der NS-Zeit sowie Rückstellungen bzw. Entschädigungen (sowie wirtschaftliche oder soziale Leistungen) der Republik Österreich ab 1945 zu erforschen und darüber zu berichten". Die Berichte sind den Präsidenten des Nationalrates und des Bundesrates, dem Bundeskanzler und dem Vizekanzler zu erstatten. Nach der Präsentation ihres Arbeitsprogramms erhielt die Historikerkommission am 28. April 1999 ihren definitiven Auftrag. Bereits zu Anfang 2000 wurden zwei Berichte vorgelegt, zu den Themen "Zwangsarbeit" und "Entzug von Mietrechten".
Am 6. Juni 2002 hat die Historikerkommission den Auftraggebern Berichte zu folgenden Themen übergeben:
- Restitution und Entschädigung im Völkerrecht. Die Verpflichtungen der Republik Österreich nach 1945 im Lichte ihrer außenpolitischen Praxis;
- Staatsbürgerschaft und Vertreibung. Österreichisches Staatsbürgerschaftsrecht und Vertreibung 1938. Vertreibung, Rückkehr und Staatsbürgerschaft;
- Die Entstehung der Rückstellungs- und Entschädigungsgesetzgebung. Die Republik Österreich und das in der NS-Zeit entzogene Vermögen;
- Die österreichische Rückstellungsgesetzgebung. Eine juristische Analyse;
- Die Verfahren vor den österreichischen Rückstellungskommissionen. Untersuchungen zur Praxis der Verfahren vor den Rückstellungskommissionen. Die Rückstellungskommission beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien;
- Die österreichische Finanzverwaltung und die Restitution entzogenen Vermögens. Die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und das Burgenland. Die Finanzprokuratur. Die Bundesministerien für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung und für Finanzen.
Der damit vorgelegte Teilbericht, ungefähr ein Fünftel des Gesamtberichtes, konzentriert sich auf miteinander zusammenhängende - vorwiegend rechtswissenschaftliche und behördengeschichtliche - Aspekte des Rückstellungswesens und auf die Restitution der österreichischen Staatsbürgerschaft.
Im Übrigen liegen die in Auftrag gegebenen Berichte und Gutachten im Großen und Ganzen bereits vor und sind derzeit Gegenstand intensiver Diskussionen und Bearbeitungen in der Historikerkommission. Mit der Vorlage des Schlussberichtes ist im laufenden Jahr 2002 zu rechnen.
Es ist zu betonen, dass heute erst in sich abgeschlossene Teilergebnisse vorliegen, und zwar hinsichtlich des Bereichs des Rückstellungswesens. Weitergehende Folgerungen werden im Schlussbericht dargelegt. Die Komplexe "Staatsbürgerschaft" und "Völkerrecht" können als abgeschlossen angesehen werden.
Die Historikerkommission wird, zusammen mit dem Gesamtbericht, ihre Einschätzung und Interpretation der gesammelten Ergebnisse in übersichtlicher Form präsentieren. Die Historikerkommission wollte allerdings mit der Vorlage der bereits fertig gestellten - und eine gewisse Einheit bildenden - Berichte nicht länger zuwarten. Dies vor allem im Hinblick auf den Zusammenhang mit den Untersuchungen über die Rückstellungsgesetze mit den anlaufenden Verfahren nach dem Bundesgesetz über die Einrichtung eines Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus und über Restitutionsmaßnahmen (BGBl. I Nr. 12/2001).
Die nachstehenden Ausführungen ersetzen in keinem Fall die Durchsicht der Berichte; dies schon im Hinblick auf die besondere Komplexität des Gegenstandes. Es soll damit eine erste Orientierung, eine Art "Einstiegshilfe" in die Materie angeboten werden.

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