PDF Download ZIP Download DOC Download RTF Download Zurück zur TitellisteVorheriges Dokument Nächste Seite Nächstes Dokument


Presseinformation

Historikerkommission übergibt Teilbericht zu Rückstellungswesen

Die Historikerkommission hat am 6. Juni 2002 einen Teilbericht zu juristischen und rechtshistorischen Fragen des Rückstellungswesens an die Auftraggeber - Bundeskanzler, Vizekanzlerin, Präsident des Nationalrates, Präsidentin des Bundesrates - übergeben. Vereinbarungsgemäß werden diese Berichte vier Wochen lang vertraulich behandelt; ihre Veröffentlichung erfolgt voraussichtlich am 4. Juli 2002.

Der Teilbericht umfasst zehn Gutachten und Berichte. Im juristischen Gutachten (Georg Graf) zur österreichischen Rückstellungsgesetzgebung wird die rechtstechnische Konstruktion analysiert und eine rechtspolitische Bewertung der Gesetze vorgenommen. Im Bericht Entstehungsgeschichte der Rückstellungs- und Entschädigungsgesetzgebung (Brigitte Bailer-Galanda) wird die Vorgangsweise der Bundesregierungen, des Parlaments, der Beamten, der Parteien, der Alliierten, der Interessensvertretungen und anderer Entscheidungsträger untersucht. Das völker-rechtliche Gutachten (Bruno Simma, Hans-Peter Folz) untersucht unter anderem die Frage der Erfüllung des Staatsvertrages von Wien 1955.

Einen zentralen Bereich des Auftrags der Historikerkommission stellt der Vollzug der Rückstellungsgesetze dar. Untersucht werden die österreichische Finanzverwaltung und die Rückstellung entzogener Vermögen 1945 bis 1960. In den Blick genommen werden dabei die Finanzlandesdirektion (Peter Böhmer), das Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung (ab 1950 das Bundesministerium für Finanzen) (Peter Böhmer) und die Finanzprokuratur (Ronald Faber, Peter Böhmer).

Zurück zur TitellisteVorheriges Dokument Nächste Seite Nächstes Dokument