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November 1998 ist die
Beiziehung Ständiger Experten. Diese sind: ao. Univ.-Prof. Dr. Georg Graf,
M.A., Salzburg, Univ.-Prof. Dr. Karl Stuhlpfarrer, Wien und Prof. Dr. Alice
Teichova, FRHS, C.Sc., Cambridge, Großbritannien.




Es ist festzuhalten, daß die Arbeit der Historikerkommission nach ihrer
Selbsteinschätzung dazu dienen soll, schwierige und sensible Probleme der
österreichischen Zeitgeschichte möglichst vielen Menschen begreiflich zu
machen. Über Aufklärung hinaus kann damit freilich auch ein Beitrag dazu
geleistet werden, den Boden für rechtliche Maßnahmen vorzubereiten und deren
Akzeptanz zu unterstützen. Es wäre aber ein Mißverständnis, wollte man
politische Entscheidungen schlechthin von den Ergebnissen der
Historikerkommission abhängig machen. So sind die politischen Willensträger in
wichtigen Bereichen auch schon jetzt in der Lage, in eine politische
Auseinandersetzung mit Opfergruppen einzutreten und damit eine Entwicklung
fortzusetzen, die zuletzt mit der Einrichtung des Nationalfonds der Republik
Österreich für Opfer des Nationalsozialismus, BGBl 1995/432, deutlich geworden
ist



Das Arbeitsergebnis der Historikerkommission hängt in erster Linie von den
erhaltenen Akten und hier im weiteren von deren Zugänglichkeit ab. Daher ist
die vordringlichste Forderung die nach Öffnung aller relevanten Bestände für
die Klärung der zu bearbeitenden Themenkomplexe, ganz gleich wo sie sich
befinden. Jegliche Sperre oder Zurückhaltung von einschlägigen Unterlagen
könnte Ergebnisse verfälschen und damit der Wahrheitsfindung im Sinne des
Auftrages zuwiderlaufen. Ausgehend von nicht bestätigten Pressemeldungen hält
die Historikerkommission fest, daß durch vertragliche Vereinbarungen
betroffener Stellen mit Dritten, wie zum Beispiel der CA, keine Behinderung des
Quellenzuganges für die Historikerkommission eintreten darf.




Der Forschungsstand zu den einzelnen Untersuchungsbereichen der
Historikerkommission, wie er sich aus der Fachliteratur und aus der Quellenlage
ergibt, ist außerordentlich unterschiedlich. In manchen Teilbereichen werden
aufwendige Untersuchungen notwendig sein, um klären zu können, ob und inwieweit
Vermögen entzogen worden ist, und wenn, ob dies auf dem Gebiet der Republik
Österreich geschah. In anderen Teilbereichen werden die Arbeitsergebnisse
anderer Kommissionen zu nutzen sein. Das gilt für solche im
privatwirtschaftlichen Bereich (z.B. VOEST, PSK), wie auch für andere
öffentliche Kommissionen (z.B.
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