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Presseaussendung

Die Historikerkommission hat am 26. November 1998 ihre konstituierende Sitzung abgehalten. Es wurde Übereinstimmung über eine Geschäftsordnung erzielt und die Vorgangsweise für die nächsten Monate festgelegt. Vorab hat ein intensiver Meinungsaustausch über die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Historikerkommission stattgefunden. Dabei wurden vor allem die zwei folgenden Punkte artikuliert:

1) Die Historikerkommission ist davon geleitet, daß ihr sämtliche relevanten öffentlichen Archive zugänglich gemacht werden. Dazu gehören - neben dem Österreichischen Staatsarchiv - unter anderem die Landesarchive, die Gemeindearchive, die Stadtarchive, Archive von gesetzlichen beruflichen Vertretungen und Archive der Sozialversicherungsträger. Allenfalls werden die entsprechenden (verfassungs) gesetzlichen Grundlagen zu schaffen sein.

Hinsichtlich der Einsichtnahme in ausländische Archive wird die Unterstützung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten erwartet.

Weiters erwartet die Historikerkommission, daß auch staatsnahe Einrichtungen wie Interessensvertretungen, politische Parteien und schließlich auch alle privaten Dokumentationsstellen, insbesondere Firmen, die für die Arbeit der Historikerkommission relevanten Unterlagen dieser zur Verfügung stellen.

Schließlich wird die Schaffung einer gesetzlichen Bestimmung angeregt, welche die Vernichtung von relevantem Material - wo immer es sich in Österreich befindet - verbietet.

2) Die Historikerkommission ist der Auffassung, daß das umfangreiche Arbeitsprogramm nicht ohne Beiziehung ständiger Experten bewältigt werden kann, die an den regelmäßigen Kommissionssitzungen teilnehmen sollen.

Die Historikerkommission wird noch im laufenden Jahr zu ihrer nächsten Sitzung zusammentreten, um mit der Erarbeitung des Programmes zu beginnen. Bis Anfang März 1999 wird dieses vorliegen.

Dr. Bertrand Perz wird die Historikerkommission bei der in der kommenden Woche in Washington D.C. stattfindenden Konferenz über “Nazi-Assets” vertreten.

Jabloner

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